❓ Dokument 18/833
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit einem Messerattentat in einer Regionalbahn bei Aachen und den Widersprüchen in der Einstufung des Täters durch die Sicherheitsbehörden. Die Fragesteller hinterfragen die Aussagen der Landesregierung zur Gefährdungseinstufung des Täters und bitten um Klärung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Sicherheitsbehörden, die Landesregierung sowie die Öffentlichkeit, die durch das Messerattentat in der Regionalbahn gefährdet wurde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die unterschiedliche Einstufung des Täters als 'Gefährder' und als 'Prüffall' sowie nach den konkreten Zeiträumen und Erkenntnissen, die zu dieser Einstufung führten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Täter nicht als 'Gefährder' oder 'relevante Person' eingestuft wurde. Der Prüffall Islamismus wurde vom 29.03.2017 bis 01.08.2017 bearbeitet, ohne Hinweise auf eine Radikalisierung. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden nicht eingeleitet, da rechtliche Voraussetzungen fehlten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und dabei klargestellt, dass der Begriff 'Prüffall' keine personelle Einstufung darstellt. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die die Einstufung des Täters betreffen.