❓ Dokument 18/836
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert Vorfälle in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg, bei denen ein Gefängnisseelsorger Drogen und Handys in die Einrichtung brachte. Es wird untersucht, wie häufig solche Vorfälle vorkommen und ob die aktuellen Regeln zur Seelsorge ausreichend sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten von Nordrhein-Westfalen sowie die dort tätigen Seelsorger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie oft Drogen und gefährliche Gegenstände in Gefängnisse gelangen und ob die Regelungen für die Seelsorge überprüft werden müssen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass seit 2020 keine weiteren Vorfälle mit Seelsorgern bekannt sind, die Drogen oder Handys in Gefängnisse gebracht haben. Zudem wurden Zahlen zu Drogenfunden und Mobiltelefonen in den Jahren 2020 und 2021 bereitgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Klaus Esser von der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und spezifische Zahlen zu Drogen- und Handyfunden in den Justizvollzugsanstalten genannt.