❓ Dokument 18/836
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Vorfall eines Gefängnisseelsorgers in der JVA Heinsberg thematisiert, der Drogen und Handys in die Einrichtung schmuggeln wollte. Es wird untersucht, wie oft solche Vorfälle in nordrhein-westfälischen Gefängnissen vorkommen und ob die bestehenden Regelungen ausreichend sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalens sowie die dort tätigen Seelsorger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Seelsorger, deren Besuche bei Gefangenen und zu weiteren Vorfällen im Justizvollzug gestellt. Zudem wird die Notwendigkeit einer Überprüfung der Dienstordnung für Seelsorger angesprochen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass zum Stichtag 31.07.2022 insgesamt 97 Seelsorger in den Justizvollzugsanstalten tätig sind. Es liegen keine systematischen Daten über die Besuche der Seelsorger vor. Seit 2020 sind keine weiteren Vorfälle bekannt, bei denen Seelsorger Drogen oder Handys in die Einrichtungen gebracht haben. Die Anzahl der Drogenfunde betrug 2020: 1.053, 2021: 1.079 und im ersten Halbjahr 2022: 459. Mobiltelefone wurden 2020: 1.787 und 2021: 1.597 gefunden.
⚡ Einordnung
Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheit in Justizvollzugsanstalten auf. Die Landesregierung sieht keinen Anlass für eine grundsätzliche Überprüfung der Dienstordnungen der Seelsorge, was auf unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit von Reformen hinweist.