❓ Dokument 18/845
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen und sozialen Implikationen von Kündigungen in katholischen Krankenhäusern, die aufgrund von Kirchenaustritten ausgesprochen werden. Insbesondere wird auf einen konkreten Fall einer Hebamme eingegangen und die Problematik der digitalen Umsetzung von Kirchenaustritten in Nordrhein-Westfalen angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitarbeiter in katholischen Krankenhäusern, insbesondere Hebammen und andere Beschäftigte, die aufgrund ihres Kirchenaustritts gekündigt werden. Auch die Landesregierung und die betroffenen kirchlichen Träger sind involviert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen an die Landesregierung, darunter die Anzahl der Kirchenaustritte in NRW, Probleme mit der Online-Terminvergabe und die zukünftige Unterstützung von Beschäftigten, die aufgrund eines Kirchenaustritts von Kündigungen bedroht sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine detaillierten Statistiken zu Kirchenaustritten nach Kommune, Alter oder Geschlecht vorliegen. Zudem gibt es keine Erkenntnisse über Probleme mit der Online-Terminvergabe. Die Umsetzung des Onlinezugangsgegesetzes wird als rechtlich problematisch eingestuft, da ein persönliches Erscheinen gesetzlich vorgeschrieben ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, jedoch keine konkreten Zahlen zu Kirchenaustritten oder Kündigungen aufgrund von Kirchenaustritten bereitgestellt. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen, die eine Digitalisierung des Kirchenaustritts behindern.