❓ Dokument 18/850
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Umgang mit der Speicherung von Daten im Polizeirecht NRW thematisiert, insbesondere im Hinblick auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die allgemeine Vorratsdatenspeicherung als unionsrechtswidrig einstuft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die Polizei NRW sowie Bürger, deren Daten gespeichert werden könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage enthält Fragen zur Bewertung der EuGH-Schlussanträge, zur möglichen Novellierung von Gesetzen und zum Umgang mit personenbezogenen Daten aus Drittstaaten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage könnte zu einer Neubewertung der Datenschutzpraktiken im Polizeirecht führen und hat das Potenzial, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenspeicherung in NRW zu verändern.