📝 Dokument 18/86
📋 Worum geht es?
Das Dokument beschreibt die Einsetzung von Fachausschüssen im Landtag Nordrhein-Westfalen für die 18. Wahlperiode. Es legt die Anzahl der Mitglieder in den verschiedenen Ausschüssen fest und genehmigt die Bildung von Unterausschüssen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen sowie die Fraktionen, die in den Ausschüssen vertreten sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, verschiedene Fachausschüsse mit einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern einzusetzen und die Bildung von Unterausschüssen zu genehmigen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält die spezifische Anzahl der Mitglieder für jeden Ausschuss und die Zustimmung zur Bildung von Unterausschüssen, die jeweils 11 Mitglieder haben. Es wird auf die Geschäftsordnung verwiesen, die die Einsetzung von Ausschüssen regelt.
⚡ Einordnung
Die Einsetzung der Ausschüsse ist ein zentraler Schritt für die parlamentarische Arbeit und wird von allen im Dokument genannten Fraktionen unterstützt. Dies könnte die Effizienz der Gesetzgebung und die Bearbeitung von Anträgen im Landtag verbessern.