❓ Dokument 18/869
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen eines EuGH-Urteils, das unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen das Nachholen ihrer Familien in die EU ermöglicht, auch wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. Es wird auf die bestehenden Defizite bei der Altersfeststellung und die finanziellen Auswirkungen für die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen sowie die Jugendämter, die für deren Betreuung zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen, darunter die Anzahl der Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den letzten Jahren, die finanziellen Aufwendungen der Jugendämter und die Schätzung der Landesregierung zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Jugendämter in NRW das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Altersfeststellung umsetzen. Es wurden 1.796 Inobhutnahmen im Jahr 2020 und 2.490 im Jahr 2021 registriert. Für das Jahr 2022 liegen noch keine Daten vor. Die finanziellen Aufwendungen für die Jugendämter wurden in den Anlagen detailliert aufgeführt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen verwiesen. Es wurden keine Defizite im Altersfeststellungsverfahren festgestellt, und die finanziellen Erstattungen an die Jugendämter wurden detailliert aufgelistet.