⚖️ Dokument 18/900
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf befasst sich mit der Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022. Aufgrund von Steuermehreinnahmen und unvorhergesehenen Mehrausgaben wird ein Nachtragshaushalt erforderlich.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung, das Ministerium der Finanzen sowie alle Ressortministerien. Auch die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens sind indirekt betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, den Nachtragshaushalt 2022 zu verabschieden, um Mehrausgaben zu decken und den Klimaschutz zu stärken. Zudem sollen die Eingangsbesoldungen für Lehrämter angehoben werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung des Haushaltsvolumens um 897,3 Millionen Euro vor. Steuermehreinnahmen von 2.230 Millionen Euro werden erwartet, während gleichzeitig unvorhergesehene Mehrausgaben anfallen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Nachtragshaushalt eine Politik der Nachhaltigkeit und Vorsorge. Die Maßnahmen sind Teil eines größeren Plans zur Stärkung des Klimaschutzes und zur finanziellen Stabilität des Landes.