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Nordrhein-WestfalenGesetzentwurf

⚖️ Dokument 18/900

6. April 2026Dokument 18/900 · WP 18Nordrhein-Westfalen
HaushaltsplanNachtragshaushaltSteuereinnahmenFinanzenKlimaschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf befasst sich mit der Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022. Aufgrund von Steuermehreinnahmen und unvorhergesehenen Mehrausgaben wird ein Nachtragshaushalt erforderlich.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung, das Ministerium der Finanzen sowie alle Ressortministerien. Auch die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens sind indirekt betroffen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, den Nachtragshaushalt 2022 zu verabschieden, um Mehrausgaben zu decken und den Klimaschutz zu stärken. Zudem sollen die Eingangsbesoldungen für Lehrämter angehoben werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung des Haushaltsvolumens um 897,3 Millionen Euro vor. Steuermehreinnahmen von 2.230 Millionen Euro werden erwartet, während gleichzeitig unvorhergesehene Mehrausgaben anfallen.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung verfolgt mit diesem Nachtragshaushalt eine Politik der Nachhaltigkeit und Vorsorge. Die Maßnahmen sind Teil eines größeren Plans zur Stärkung des Klimaschutzes und zur finanziellen Stabilität des Landes.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/900, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.