❓ Dokument 18/912
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Die Fragesteller erkundigen sich nach den zusätzlichen Kosten und den erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Richtlinien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, darunter Krankenhäuser, Schulen, Altersheime und Gastronomiebetriebe.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die bestehenden Regelungen zur Trinkwasserreinigung ausreichend sind, wie viele Einrichtungen betroffen sind, welche Kosten durch die Begutachtung kommunaler Gebäude entstehen und wie die Landesregierung die Kapazitäten von Ingenieuren einschätzt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass eine Umsetzung der EU-Richtlinie notwendig ist, um rechtliche Verstöße zu vermeiden. Es wird betont, dass die bestehenden Regelungen bereits auf hohem Niveau sind. Die Kosten für die Begutachtung kommunaler Gebäude sind nicht genau bezifferbar, da sie von den örtlichen Bedingungen abhängen. Ein Engpass bei Ingenieuren ist nicht bekannt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat die Anfrage am 14. September 2022 beantwortet. Die EU-Trinkwasserrichtlinie muss bis zum 12. Januar 2023 umgesetzt werden. Die Fragesteller vermuten, dass die Umsetzung erhebliche Zusatzkosten für das Land und die Kommunen mit sich bringt.