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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

Dokument 18/952

6. April 2026Dokument 18/952 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Enxhi Seli-Zacharias, Sven Tritschler
HassredeMeldestellenMeinungsfreiheitKleine AnfrageLandesregierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Antwort auf die Kleine Anfrage wird die Definition von 'Hassrede' durch die Landesregierung thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit geplanten Meldestellen. Es wird auf bestehende Unsicherheiten und die Notwendigkeit einer klaren Definition hingewiesen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürger, die möglicherweise Opfer von 'Hassrede' werden, sowie Organisationen, die mit der Meldung solcher Vorfälle betraut sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, wie die Landesregierung den Begriff 'Hassrede' definiert und welche Kriterien für die Meldung solcher Vorfälle festgelegt werden sollen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass Vorfälle von 'Hassrede' meldewürdig sind, verweist jedoch auf frühere Dokumente für eine detaillierte Definition. Die genauen Kriterien für die Meldestellen sind noch in der Entwicklung.

⚡ Einordnung

Die Diskussion um die Definition von 'Hassrede' ist politisch brisant, da sie die Meinungsfreiheit berührt und Bedenken hinsichtlich der Einflussnahme von NGOs auf staatliche Aufgaben aufwirft.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/952, Wahlperiode 18, eingereicht 8. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.