❓ Dokument 18/952
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Landesregierung um eine Definition des Begriffs 'Hassrede' gebeten, insbesondere im Kontext geplanter Meldestellen. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Unklarheit und der möglichen Einflussnahme von nichtstaatlichen Organisationen auf die Meldestellen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die möglicherweise von 'Hassrede' betroffen sind, sowie Organisationen, die mit der Meldung solcher Vorfälle betraut werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung den Begriff 'Hassrede' definiert, welche Formen von 'Hassrede' meldewürdig sind und wie die Grenze zur grundgesetzlich geschützten Meinungsäußerung gezogen wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass Vorfälle von 'Hassrede' meldewürdig sind. Eine genaue Definition wird auf frühere Drucksachen verwiesen. Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Anfrage beantwortet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen zur Definition von 'Hassrede' und betont, dass die Kriterien für meldewürdige Vorfälle derzeit erarbeitet werden.