❓ Dokument 18/952
📋 Worum geht es?
In dieser Antwort auf die Kleine Anfrage wird die Definition von 'Hassrede' durch die Landesregierung thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit geplanten Meldestellen. Es wird auf bestehende Unsicherheiten und die Notwendigkeit einer klaren Definition hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürger, die möglicherweise Opfer von 'Hassrede' werden, sowie Organisationen, die mit der Meldung solcher Vorfälle betraut sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Landesregierung den Begriff 'Hassrede' definiert und welche Kriterien für die Meldung solcher Vorfälle festgelegt werden sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass Vorfälle von 'Hassrede' meldewürdig sind, verweist jedoch auf frühere Dokumente für eine detaillierte Definition. Die genauen Kriterien für die Meldestellen sind noch in der Entwicklung.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Definition von 'Hassrede' ist politisch brisant, da sie die Meinungsfreiheit berührt und Bedenken hinsichtlich der Einflussnahme von NGOs auf staatliche Aufgaben aufwirft.