❓ Dokument 18/959
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Einstufung von sechs palästinensischen NGOs als terroristische Vereinigungen durch Israel thematisiert. Zudem wird die Verbindung dieser NGOs zur Popular Front for the Liberation of Palestine (PFLP) und deren Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen untersucht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die genannten NGOs, die Heinrich-Böll-Stiftung sowie die Bürger in Nordrhein-Westfalen, die möglicherweise mit diesen Organisationen in Kontakt stehen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Größe des Personenpotentials in NRW, den Aktivitäten der PFLP und den Verbindungen der Heinrich-Böll-Stiftung zu den NGOs gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über feste Strukturen oder Aktivitäten der PFLP in Nordrhein-Westfalen. Es liegen keine Informationen über die genannten NGOs vor, da diese nicht im Fokus des Verfassungsschutzes stehen.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung könnte politisch umstritten sein, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung der Heinrich-Böll-Stiftung und deren Verbindungen zu den als terroristisch eingestuften NGOs.