❓ Dokument 18/959
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einstufung von sechs palästinensischen NGOs als terroristische Vereinigungen durch Israel und untersucht mögliche Verbindungen zur Heinrich-Böll-Stiftung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die genannten NGOs, die Heinrich-Böll-Stiftung sowie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt vier zentrale Fragen zu den Verbindungen der Heinrich-Böll-Stiftung und den Aktivitäten der NGOs sowie zur Einschätzung des Personenpotentials in Nordrhein-Westfalen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die in der Anfrage genannten NGOs keine Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes sind und keine Erkenntnisse über deren Aktivitäten oder Verbindungen in Nordrhein-Westfalen vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Heinrich-Böll-Stiftung Kontakte zu den als terroristisch eingestuften NGOs hat. Die Landesregierung stellt klar, dass es keine Hinweise auf strukturierte Versuche der PFLP gibt, neue Unterstützer in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen.