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Nordrhein-WestfalenAntragCDUBündnis 90/Die Grünen

📝 Dokument 18/962

6. April 2026Dokument 18/962 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Thorsten Schick, Matthias Kerkhoff, Christina Schulze Föcking, Jens Kamieth, Wibke Brems, Verena Schäffer, Mehrdad Mostofizadeh, Gönül Eğlence, Eileen Woestmann
Kita-Helfer-ProgrammKindertagesstättenCorona-PandemieFachkräftemangelBildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument beschäftigt sich mit der Fortführung des Kita-Helfer-Programms, das während der Corona-Pandemie ins Leben gerufen wurde, um das Kita-Personal bei nicht-pädagogischen Aufgaben zu entlasten. Es wird argumentiert, dass die Unterstützung durch Kita-Helferinnen und -Helfer auch in Zukunft notwendig ist, um die Qualität der frühkindlichen Bildung sicherzustellen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen, das pädagogische Fachpersonal sowie die Kinder und Familien, die auf die Betreuung angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, das Kita-Helfer-Programm fortzusetzen, das Programm in die KiBiz-Systematik zu überführen und Maßnahmen zur Gewinnung von pädagogischem Personal aus dem Kreis der Kita-Helfer zu prüfen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Landtag stellt fest, dass das Kita-Helfer-Programm sich bewährt hat und eine Einstellung des Programms zu einer Überbelastung des pädagogischen Personals führen würde. Es wird eine Unterstützung für Kita-Helferinnen und -Helfer, die sich pädagogisch ausbilden möchten, gefordert.

⚡ Einordnung

Das Vorhaben wird von der Regierungskoalition aus CDU und Grünen unterstützt, da es die Entlastung des Fachpersonals in Kitas und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung zum Ziel hat. Kritische Stimmen könnten sich aus der Opposition ergeben, die möglicherweise andere Ansätze zur Lösung des Fachkräftemangels bevorzugen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/962, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.