❓ Dokument 18/999
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Kostenübernahme für die Überführung des Leichnams eines senegalesischen Staatsbürgers durch die Stadt Dortmund thematisiert. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der Kostenübernahme durch Kommunen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Dortmund, die senegalesische Botschaft sowie die Angehörigen des Verstorbenen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur gesetzlichen Grundlage der Kostenübernahme, zur Übernahme der Beerdigungskosten und zur Häufigkeit solcher Fälle durch Kommunen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine abschließenden Erkenntnisse zur Kostenübernahme durch die Stadt Dortmund. Es wird erklärt, dass die Kosten für die Überführung des Leichnams nicht abschließend geklärt sind und dass die Stadt Dortmund bereit war, die Kosten zu übernehmen, falls die Botschaft dies nicht tut. Zudem wird auf die gesetzlichen Regelungen zur Bestattungspflicht verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur kommunalen Selbstverwaltung und den finanziellen Belastungen durch Leichenüberführungen auf. Es gibt keine klaren Regelungen, was zu einer Unsicherheit bei den Kommunen führen kann.