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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Dokument 18/999

25. August 2022Dokument 18/999 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Sven Tritschler
LeichenüberführungKostenübernahmeDortmundBestattungsgesetzSenegal
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Kostenübernahme für die Überführung eines verstorbenen senegalesischen Staatsbürgers aus Dortmund in sein Heimatland. Es wird erfragt, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Stadt Dortmund die Kosten übernommen hat und ob auch die Beerdigungskosten übernommen wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Stadt Dortmund, die senegalesische Botschaft sowie die Angehörigen des Verstorbenen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der gesetzlichen Grundlage für die Kostenübernahme, den Übernahme der Beerdigungskosten durch die Stadt Dortmund und der allgemeinen Praxis von Kommunen bei Leichenüberführungen ins Ausland.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Kostenübernahme für die Überführung des Leichnams nicht abschließend geklärt ist und dass die Stadt Dortmund bereit war, die Kosten zu tragen, falls die senegalesische Botschaft dies nicht übernimmt. Die Kosten für den Totentransport und die Beerdigung wurden vom senegalesischen Staat getragen. Zudem liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über Fallzahlen und Kostenübernahmen seit 2015 vor.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Stadt Dortmund aufgrund besonderer Umstände die Kosten übernommen hat. Die Landesregierung nennt keine spezifischen Zahlen oder Fallzahlen zu Leichenüberführungen ins Ausland durch Kommunen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/999, Wahlperiode 18, eingereicht 25. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.