❓ Dokument 18/144
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Erhebung von Gebühren für die Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister thematisiert. Die Landesregierung wird um Auskunft über die betroffenen Vereine, die Höhe der Gebühren und mögliche Unterstützungsmaßnahmen gebeten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle im Vereinsregister eingetragenen Vereine in Rheinland-Pfalz, insbesondere gemeinnützige Vereine.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Gebührenpflicht, zu betroffenen Vereinen, zur Unterstützung durch das Land und zu möglichen Gesetzesinitiativen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass alle im Vereinsregister eingetragenen Vereine Gebühren zahlen müssen. Die jährliche Gebühr beträgt seit 2020 4,80 Euro. Gemeinnützige Vereine können unter bestimmten Bedingungen von Gebühren befreit werden. Zudem wird auf geplante Gesetzesänderungen hingewiesen, die die Regelungen für das Transparenzregister betreffen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Herausforderungen für Vereine im Umgang mit neuen gesetzlichen Anforderungen und Gebühren auf. Die Unterstützung durch das Land und mögliche Gesetzesänderungen könnten für viele Vereine von Bedeutung sein.