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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

Dokument 18/144

6. April 2026Dokument 18/144 · WP 18Rheinland-Pfalz
Marcus Klein
TransparenzregisterGebührenVereineGeldwäschegesetzUnterstützung

📋 Worum geht es?

In dieser Anfrage wird die Erhebung von Gebühren für die Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister thematisiert. Die Landesregierung wird um Auskunft über die betroffenen Vereine, die Höhe der Gebühren und mögliche Unterstützungsmaßnahmen gebeten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle im Vereinsregister eingetragenen Vereine in Rheinland-Pfalz, insbesondere gemeinnützige Vereine.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Gebührenpflicht, zu betroffenen Vereinen, zur Unterstützung durch das Land und zu möglichen Gesetzesinitiativen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erklärt, dass alle im Vereinsregister eingetragenen Vereine Gebühren zahlen müssen. Die jährliche Gebühr beträgt seit 2020 4,80 Euro. Gemeinnützige Vereine können unter bestimmten Bedingungen von Gebühren befreit werden. Zudem wird auf geplante Gesetzesänderungen hingewiesen, die die Regelungen für das Transparenzregister betreffen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage zeigt die Herausforderungen für Vereine im Umgang mit neuen gesetzlichen Anforderungen und Gebühren auf. Die Unterstützung durch das Land und mögliche Gesetzesänderungen könnten für viele Vereine von Bedeutung sein.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/144, Wahlperiode 18, eingereicht 19. Mai 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.