❓ Gebühren für die Eintragung von Vereinen im Transparenzregister in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) thematisiert die Gebühren, die Vereine im Land Rheinland-Pfalz für die Eintragung in das Transparenzregister zahlen müssen. Es wird nach den Gründen für die Gebühren, den betroffenen Vereinen und möglichen Ausnahmen gefragt sowie nach der Unterstützung durch das Land.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle eingetragenen Vereine im Land Rheinland-Pfalz, die im Vereinsregister verzeichnet sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Gebührenpflicht für Vereine, zu den betroffenen Gruppen und zur Unterstützung durch das Land. Es wird auch nach Initiativen gefragt, die eine Gebührenbefreiung für bestimmte Vereine ermöglichen könnten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass alle im Vereinsregister eingetragenen Vereine betroffen sind. Gebühren für das Transparenzregister betragen seit 2020 jährlich 4,80 Euro. Gemeinnützige Vereine können unter bestimmten Bedingungen von Gebühren befreit werden. Aktuell wird an Gesetzesänderungen gearbeitet, die die Verpflichtungen für Vereine ändern könnten.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung nennt die jährliche Gebühr von 4,80 Euro für das Transparenzregister und verweist auf die Möglichkeit der Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine. Zudem wird auf den Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister hingewiesen, der Änderungen im Geldwäschegesetz vorsieht.