📄 Dokument 18/167
📋 Worum geht es?
Das Dokument informiert über die Wahl der rechtsanwaltschaftlichen Mitglieder im Richterwahlausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz. Gemäß dem Landesrichtergesetz müssen die Mitglieder aus einer Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammern gewählt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie die Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz, die auf der Vorschlagsliste stehen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, ein Mitglied sowie zwei Ersatzmitglieder aus der Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammern zu wählen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammern mit den Namen der vorgeschlagenen Rechtsanwälte, die für die Wahl im Richterwahlausschuss in Betracht gezogen werden.
⚡ Einordnung
Die Wahl der Mitglieder im Richterwahlausschuss ist wichtig für die Justiz in Rheinland-Pfalz. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen, jedoch ist die Zusammensetzung des Ausschusses für die Qualität der Richterwahl entscheidend.