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Rheinland-PfalzSonstiges

📄 Dokument 18/167

6. April 2026Dokument 18/167 · WP 18Rheinland-Pfalz
RichterwahlausschussRechtsanwälteWahlRheinland-PfalzJustiz

📋 Worum geht es?

Das Dokument informiert über die Wahl der rechtsanwaltschaftlichen Mitglieder im Richterwahlausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz. Gemäß dem Landesrichtergesetz müssen die Mitglieder aus einer Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammern gewählt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie die Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz, die auf der Vorschlagsliste stehen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, ein Mitglied sowie zwei Ersatzmitglieder aus der Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammern zu wählen.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält die Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammern mit den Namen der vorgeschlagenen Rechtsanwälte, die für die Wahl im Richterwahlausschuss in Betracht gezogen werden.

⚡ Einordnung

Die Wahl der Mitglieder im Richterwahlausschuss ist wichtig für die Justiz in Rheinland-Pfalz. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen, jedoch ist die Zusammensetzung des Ausschusses für die Qualität der Richterwahl entscheidend.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/167, Wahlperiode 18

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.