⚖️ Dokument 18/185
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu befristeten Dienstverhältnissen im Hochschulbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie zu ändern. Dies soll den Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern helfen, die durch die Pandemie entstandenen Nachteile auszugleichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende an Hochschulen in Rheinland-Pfalz sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in befristeten Dienstverhältnissen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Regelstudienzeit für bestimmte Semester zu verlängern und die Möglichkeit zu schaffen, befristete Dienstverhältnisse um bis zu 12 Monate zu verlängern, um den pandemiebedingten Herausforderungen gerecht zu werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regelstudienzeit für das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 verlängert wird. Zudem wird eine Verordnungsermächtigung für zukünftige vergleichbare Umstände eingeführt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für das Land Rheinland-Pfalz.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf wird von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP unterstützt. Er ist Teil der Bemühungen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Hochschulbereich abzumildern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.