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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Rechtliche Regelungen zu Schottergärten in Rheinland-Pfalz und kommunale Bestimmungen

2. Juni 2021Dokument 18/386 · WP 18Rheinland-Pfalz
Marcus Klein
SchottergärtenBauordnungsrechtKommunenRegelungenUmweltschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage von Marcus Klein (CDU) thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schottergärten im öffentlichen und privaten Bereich in Rheinland-Pfalz. Es wird untersucht, welche Regelungen gelten und wie Kommunen darüber hinaus eigene Bestimmungen erlassen können.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Grundstückseigentümer, Kommunen sowie die allgemeine Öffentlichkeit in Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Fragestellung umfasst die rechtlichen Regelungen zu Schottergärten, die Möglichkeiten für Kommunen, eigene Regelungen zu treffen, und die Zulässigkeit von Ausschlüssen von Schottergärten in Kommunen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Bauordnungsrecht allgemeine Begrünungsregelungen enthält und Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit eigene Regelungen treffen können. Ein Ausschluss von Schottergärten ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

⚡ Einordnung

Die Antwort der Landesregierung verweist auf das Bauordnungsrecht und die Planungshoheit der Gemeinden. Es wird betont, dass die Regelungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich gelten und dass die Abwägung zwischen privaten Interessen und dem Gemeinwohl berücksichtigt werden muss.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/386, Wahlperiode 18, eingereicht 2. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.