❓ Besetzung vakanten Schulleitungsstellen in Rheinland-Pfalz und Bewerbungsfristen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Vorgehensweise der Landesregierung zur Besetzung vakanten Stellen im Bereich der Schulleitung an Schulen in Rheinland-Pfalz. Es wird gefragt, wie die Fristen für Bewerbungen verkürzt werden können und welche Zeitrahmen für Beförderungen vorgesehen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Schulleitungen an Schulen in Rheinland-Pfalz sowie die Bewerberinnen und Bewerber für diese Positionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung die Bewerbungs- und Verfahrensfristen für kurzfristig vakante Schulleitungen verkürzen möchte und innerhalb welchen Zeitrahmens Beförderungen von Mitgliedern der Schulleitungen erfolgen müssen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung betont, dass sie bestrebt ist, vakante Stellen schnell zu besetzen. Bewerbungsfristen sind auf vier Wochen festgelegt, eine Verkürzung ist nicht vorgesehen. Beförderungen sind nur nach einer Erprobungszeit von in der Regel zwölf Monaten zulässig.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller sind Abgeordnete der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und dabei betont, dass eine Verkürzung der Fristen nicht vorgesehen ist. Die Antwort verweist auf die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Erprobungszeit.