Zurück zur Übersicht
Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Besetzung vakanten Schulleitungsstellen in Rheinland-Pfalz und Bewerbungsfristen

14. Juni 2021Dokument 18/494 · WP 18Rheinland-Pfalz
Ellen Demuth
SchulleitungBewerbungsfristenStellenbesetzungBildungRheinland-Pfalz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Vorgehensweise der Landesregierung zur Besetzung vakanten Stellen im Bereich der Schulleitung an Schulen in Rheinland-Pfalz. Es wird gefragt, wie die Fristen für Bewerbungen verkürzt werden können und welche Zeitrahmen für Beförderungen vorgesehen sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Schulleitungen an Schulen in Rheinland-Pfalz sowie die Bewerberinnen und Bewerber für diese Positionen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung die Bewerbungs- und Verfahrensfristen für kurzfristig vakante Schulleitungen verkürzen möchte und innerhalb welchen Zeitrahmens Beförderungen von Mitgliedern der Schulleitungen erfolgen müssen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung betont, dass sie bestrebt ist, vakante Stellen schnell zu besetzen. Bewerbungsfristen sind auf vier Wochen festgelegt, eine Verkürzung ist nicht vorgesehen. Beförderungen sind nur nach einer Erprobungszeit von in der Regel zwölf Monaten zulässig.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller sind Abgeordnete der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und dabei betont, dass eine Verkürzung der Fristen nicht vorgesehen ist. Die Antwort verweist auf die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Erprobungszeit.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/494, Wahlperiode 18, eingereicht 14. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.