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Rheinland-PfalzKleine AnfrageFreie Wähler

❓ Einführung eines europäischen Behindertenausweises in Grenzregionen von Rheinland-Pfalz

17. Juni 2021Dokument 18/504 · WP 18Rheinland-Pfalz
Patrick Kunz
europäischer BehindertenausweisSchwerbehinderungGrenzregionenAnerkennungNachteilsausgleich
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die Einführung eines europäischen Behindertenausweises, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Grenzregionen zu stärken. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Position der Landesregierung zu dieser Initiative und möglichen Schritten zur gegenseitigen Anerkennung nationaler Behindertenausweise.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, insbesondere in Grenzregionen, die grenzüberschreitende Mobilität und Freizeitaktivitäten in Anspruch nehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, wie sich die Landesregierung zur Einführung eines europäischen Behindertenausweises positioniert und ob sie sich für die gegenseitige Anerkennung nationaler Behindertenausweise in Grenzregionen einsetzen will.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Einführung eines europäischen Behindertenausweises in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers liegt. Zudem wird erläutert, dass der blaue Parkausweis EU-weit anerkannt ist und dass es in Rheinland-Pfalz mehrsprachige Bescheinigungen für Schwerbehinderte gibt.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung betont, dass der Anspruch auf kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Bundesrecht geregelt ist. Es wird auf die Bedeutung des blauen Parkausweises für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen hingewiesen. Die Antwort stammt vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung und wurde am 6. Juli 2021 gegeben.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/504, Wahlperiode 18, eingereicht 17. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.