📝 Dokument 18/540
📋 Worum geht es?
Der Antrag bezieht sich auf das Anpassungsverfahren gemäß § 5 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz. Er stellt sicher, dass dieses Verfahren für die 18. Wahlperiode des Landtags wirksam bleibt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz, die von den Regelungen des Abgeordnetengesetzes betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, das Anpassungsverfahren nach § 5 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für die 18. Wahlperiode weiterhin anzuwenden.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Beschluss, dass das Anpassungsverfahren für die 18. Wahlperiode wirksam bleibt. Es sind keine weiteren konkreten Maßnahmen oder Zahlen angegeben.
⚡ Einordnung
Der Antrag wird von mehreren Fraktionen unterstützt, was auf eine breite politische Zustimmung hinweist. Die Regelung ist wichtig für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Abgeordneten während ihrer Amtszeit.