❓ Dokument 18/612
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, welche Rechte und Kompetenzen Ortsbeiräte in Rheinland-Pfalz haben und wie die Landesregierung deren Anfragen und Anträge behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Ortsbeiräte in Rheinland-Pfalz sowie die Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Ortsbezirken leben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob und inwiefern die Antragstellung der Ortsbeiräte eingeschränkt werden kann und ob die Landesregierung bereit ist, deren Kompetenzen zu stärken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die Befassungskompetenz der Ortsbeiräte auf lokale Angelegenheiten beschränkt ist und ein verfahrensrechtliches Antragsrecht nicht besteht. Zudem wird eine Stärkung der Ortsbeiräte nicht als notwendig erachtet.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass es Bestrebungen gibt, die Rolle der Ortsbeiräte nicht zu erweitern, was auf Widerstand bei den betroffenen Abgeordneten stoßen könnte.