❓ Dokument 18/615
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) thematisiert die Verdachtsfälle auf Scheinvaterschaften und die Rückgriffsquote bei Unterhaltsvorschussleistungen in Rheinland-Pfalz. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Rückgriffsquote und die Situation in bestimmten Städten erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwangere Frauen aus Nicht-EU-Ländern, deutsche Männer, die Scheinvaterschaften eingehen, sowie die Kommunen in Rheinland-Pfalz, die für die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Erhöhung der Rückgriffsquote, zu den Ursachen der niedrigen Quoten in bestimmten Städten, zu Strafanträgen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht und zu Bußgeldverfahren gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist auf bestehende Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen, um die Rückgriffsquote zu erhöhen. Es wird auf die unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in den Städten hingewiesen. Statistische Erhebungen zu Strafanträgen und Bußgeldverfahren liegen nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet ein sensibles Thema, das in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Die Landesregierung sieht sich in der Verantwortung, die Rückgriffsquote zu verbessern, um Missbrauch zu verhindern und die Integrität des Systems zu wahren.