❓ Verdachtsfälle auf Scheinvaterschaften und Rückgriffsquote bei Unterhaltsvorschuss in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert thematisiert die Verdachtsfälle auf Scheinvaterschaften und die damit verbundene Rückgriffsquote in Rheinland-Pfalz. Es wird nach den Maßnahmen der Landesregierung gefragt, um die Rückgriffsquote zu erhöhen und die Gründe für die unterschiedlichen Quoten in verschiedenen Städten zu ermitteln.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwangere Frauen aus Nicht-EU-Ländern, deutsche Männer, die als Scheinväter auftreten, sowie die kommunalen Unterhaltsvorschussstellen in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Rückgriffsquote und zu den Maßnahmen der Landesregierung, um diese zu verbessern. Es wird auch nach den Gründen für die niedrigen Quoten in bestimmten Städten gefragt und nach den Verfahren wegen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Rückgriffsquoten unterschiedlich sind und von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen abhängen. Es wurden keine statistischen Erhebungen zu Strafanträgen oder Bußgeldverfahren vorgelegt. Die Rückgriffsquote in Mainz, Kaiserslautern und Ludwigshafen wird durch soziale Faktoren beeinflusst. Die Landesregierung ist über eine Gesetzesinitiative zur Reform des Verbots missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen informiert.
⚡ Einordnung
Die Rückgriffsquote in Rheinland-Pfalz beträgt 20,91 Prozent. In Mainz liegt sie bei 10,66 Prozent, in Kaiserslautern bei 10,03 Prozent und in Ludwigshafen bei 15,34 Prozent. Die Landesregierung hat keine Informationen zu Strafanträgen oder Bußgeldverfahren. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, um die Maßnahmen zur Verbesserung des Rückgriffs zu erläutern.