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Rheinland-PfalzGesetzentwurfCDU

⚖️ Dokument 18/67

22. Oktober 2026Dokument 18/67 · WP 18Rheinland-Pfalz
EhrenamtNebentätigkeitenKommunalbeamteVeröffentlichungspflichtenGesetzänderung

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Veröffentlichungspflichten für Ehrenbeamte zu ändern, um diese von den Anforderungen für hauptamtliche Kommunalbeamte zu befreien. Dies soll die Ausübung von Ehrenämtern fördern und die damit verbundenen Belastungen reduzieren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Ehrenbeamte, insbesondere Ortsbürgermeister, Wehrleiter und Zweckverbandsvorsteher in Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, die Veröffentlichungspflichten für Ehrenbeamte zu streichen, um deren Engagement nicht zu behindern und die Attraktivität von Ehrenämtern zu erhöhen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vorschriften zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten nicht mehr für Ehrenbeamte gelten. Es wird keine negative finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte erwartet.

⚡ Einordnung

Die Fraktion der CDU hat den Gesetzentwurf eingebracht. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Ehrenbeamte zu entlasten, um deren Engagement in der Kommunalpolitik zu sichern. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf das Landesbeamtengesetz und sieht eine Änderung in § 7 Abs. 1 Nr. 3 vor.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/67, Wahlperiode 18

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.