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Rheinland-PfalzKleine AnfrageFreie Wähler

Dokument 18/690

12. Juni 2026Dokument 18/690 · WP 18Rheinland-Pfalz
Dr. Joachim Streit
BußgeldverfahrenBrand- und KatastrophenschutzgesetzEinsatzkräfteRheinland-PfalzKleine Anfrage

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Joachim Streit zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl und die Gründe für Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz zu erhalten. Es wird insbesondere die Entwicklung der Verfahren seit 2016 hinterfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz, die für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig sind, sowie die Einsatzkräfte, die durch Verstöße behindert werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Bußgeldverfahren, den Gründen für die geringe Anzahl, der Bewertung der Entwicklung und der praktischen Umsetzung des Gesetzes sowie zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen mit Kameras.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung konnte aufgrund unvollständiger Rückmeldungen keine belastbare Gesamtzahl der Verfahren mitteilen. Es wurden seit 2016 nur fünf Verfahren erfasst. Die Gründe für die geringe Anzahl sind vielfältig, darunter fehlende Veranlassung und unzureichende Beweislage. Es gab keine Änderungswünsche zur Bußgeldvorschrift, und die Entscheidung über die Ausstattung von Einsatzfahrzeugen mit Kameras liegt bei den Kommunen.

⚡ Einordnung

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass es in den betroffenen Kommunen keine signifikanten Probleme mit der Umsetzung des Gesetzes gibt. Die geringe Anzahl an Verfahren könnte jedoch auf ein mangelndes Bewusstsein oder eine unzureichende Verfolgung von Verstößen hinweisen, was eine Diskussion über die Effektivität des Gesetzes anstoßen könnte.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/690, Wahlperiode 18, eingereicht 28. Juni 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.