❓ Dokument 18/709
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jan Bollinger befasst sich mit den Auswirkungen des Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, des Landeswassergesetzes und des Brandschutzgesetzes. Es wird untersucht, wie sich die Abgaben zur Löschwasservorhaltung seit Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer und dingliche Nutzungsberechtigte, die an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen angeschlossen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Entwicklung der Abgaben zur Löschwasservorhaltung, zur Abgabenreduzierung und zu juristischen Verfahren gegen das Gesetz gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium des Innern und für Sport hat geantwortet, dass keine gesonderte Erhebung von Abgaben für Löschwasser vorgesehen ist und daher eine Darstellung der Entwicklung nicht möglich ist. Zudem liegen keine Informationen über den Kostenanteil des Löschwassers vor, und es sind keine Verfahren gegen das Gesetz eingegangen.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass es keine klaren Daten zur Entwicklung der Abgaben gibt, was Fragen zur Transparenz und Fairness des Gesetzes aufwirft. Kritiker könnten die fehlende Nachvollziehbarkeit der Abgaben als problematisch ansehen.