❓ Auswirkungen der Gesetzesänderung zum Kommunalabgabengesetz auf Löschwasservorhaltung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jan Bollinger thematisiert die Folgen des Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, des Landeswassergesetzes und des Brandschutzgesetzes. Es wird untersucht, wie sich die Abgaben zur Löschwasservorhaltung seit der Gesetzesänderung entwickelt haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer und dingliche Nutzungsberechtigte, die an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen angeschlossen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt vier zentrale Fragen zur Entwicklung der Abgaben zur Löschwasservorhaltung, zu möglichen Abgabenreduzierungen und zu juristischen Verfahren gegen das Gesetz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine gesonderte Erhebung von Abgaben für Löschwasser gesetzlich nicht vorgesehen ist und daher keine Entwicklung der Abgaben dargestellt werden kann. Zudem liegen keine Informationen über den Kostenanteil des Löschwassers vor, und es sind bislang keine Verfahren gegen das Gesetz eingegangen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Gesetzesänderung verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft. Die Landesregierung hat keine spezifischen Zahlen zu den Abgaben zur Löschwasservorhaltung bereitgestellt und verweist darauf, dass keine Verfahren gegen das Gesetz anhängig sind.