❓ Dokument 18/712
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Schönborn thematisiert die Genehmigungen zum Töten streng geschützter Tiere gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz. Es wird untersucht, wie viele Anträge seit 2010 gestellt und genehmigt wurden, insbesondere im Zusammenhang mit Windkraftanlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere die Arten, die unter das Bundesnaturschutzgesetz fallen, sowie die Genehmigungsbehörden und Windkraftunternehmen in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Anträge auf Ausnahmen, den Antragstellern, den Begründungen für die Anträge sowie zu illegalen Tiertötungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Hinweise auf eine Aushebelung des Naturschutzgesetzes. Es wurden seit 2010 Anträge auf Ausnahmen gestellt, die jedoch nicht immer dokumentiert sind. Die Antworten der Regierung zeigen, dass die Genehmigung von Ausnahmen im Einzelfall erfolgt und keine gesonderten Anträge für Windkraftanlagen erforderlich sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Regierung werfen Fragen zur Transparenz und zur Handhabung von Ausnahmen im Naturschutz auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf geschützte Tierarten und die Rolle von Windkraftunternehmen.