❓ Genehmigungen zum Töten von streng geschützten Tieren nach Bundesnaturschutzgesetz seit 2010
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Landesregierung gefragt, wie viele Anträge auf Genehmigungen zum Töten von streng geschützten Tieren seit 2010 gestellt und genehmigt wurden. Der Hintergrund ist eine Denkschrift, die auf mögliche Ausnahmen vom Tötungsverbot hinweist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere die Genehmigungsbehörden, Windkraftunternehmen und die Populationen von streng geschützten Tierarten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage ist, wie viele Anträge auf Ausnahmen vom Tötungsverbot gestellt und genehmigt wurden, welche Begründungen dafür vorliegen und ob es Hinweise auf illegale Tötungen gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine Hinweise auf eine Aushebelung des Naturschutzgesetzes vorliegen. Es werden keine genauen Zahlen zu getöteten Tieren dokumentiert, und die Genehmigungen erfolgen im Rahmen von Verfahren, die nicht immer einen Antrag voraussetzen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat keine Kenntnis von Anträgen, die von Windkraftunternehmen gestellt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Dokumentation getöteter Tiere nicht erfolgt und dass illegale Tötungen in der Regel nicht bekannt werden.