❓ Dokument 18/715
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Antworten des Ministeriums für Bildung auf Kleine Anfragen zu den Betriebserlaubnissen von Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen und Alzey-Worms. Es wird erläutert, wie die Antragstellung abläuft und welche Kitas zum Stichtag 1. Juli 2021 eine gültige Betriebserlaubnis erhalten haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die dortigen Träger und die Kinder, die in diesen Einrichtungen betreut werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wann die örtlichen Träger informiert wurden, welche Fristen gesetzt wurden, und welche Kitas eine gültige oder ungültige Betriebserlaubnis haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums zeigen, dass die Antragstellung seit Oktober 2020 möglich war und die Frist für die Beantragung bis zum 30. Juni 2021 gesetzt wurde. Im Landkreis Mainz-Bingen haben bis auf drei Einrichtungen alle eine gültige Betriebserlaubnis erhalten, während im Landkreis Alzey-Worms alle 85 Einrichtungen Anträge gestellt haben, jedoch nur zwei Betriebserlaubnisse erteilt wurden.
⚡ Einordnung
Das Thema ist politisch relevant, da es die frühkindliche Bildung betrifft und die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben sicherstellt. Die Antworten zeigen, dass die Landesregierung aktiv an der Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes arbeitet, jedoch Herausforderungen bei der Bearbeitung der Anträge bestehen.