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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Geschwindigkeitsüberwachung durch Kommunen in Rheinland-Pfalz und Antrag der Stadt Landau

8. Juli 2021Dokument 18/769 · WP 18Rheinland-Pfalz
Dr. Lea Heidbreder
GeschwindigkeitsüberwachungVerkehrssicherheitKommunenUnfallpräventionRheinland-Pfalz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Übertragung der Geschwindigkeitsüberwachung an Kommunen in Rheinland-Pfalz. Insbesondere wird der Bearbeitungsstand eines Antrags der Stadt Landau sowie die allgemeine Situation der Geschwindigkeitsüberwachung in den Kommunen erfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz, insbesondere die Stadt Landau und deren Bürgerinnen und Bürger, sowie die Polizei und Ordnungsbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach dem Bearbeitungsstand des Antrags der Stadt Landau, der Anzahl der Kommunen, die Anträge auf Geschwindigkeitsüberwachung gestellt haben, der Bewertung der Landesregierung zur Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Kommunen und der Beobachtung von Gefahrenstellen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat den Antrag der Stadt Landau befürwortet und eine Änderungsverordnung zur Zuständigkeitsübertragung in Vorbereitung. 34 Kommunen haben die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung übertragen bekommen. Die Landesregierung sieht die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung als wirksam zur Steigerung der Verkehrssicherheit an.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet und die Unterstützung für den Antrag der Stadt Landau sowie die Anzahl der Kommunen, die Anträge gestellt haben, konkretisiert. Es wird auf die Bedeutung der Geschwindigkeitsüberwachung für die Unfallprävention hingewiesen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/769, Wahlperiode 18, eingereicht 8. Juli 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.