❓ Herausforderungen beim Start des KiTa-Zukunftsgesetzes in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler befasst sich mit dem Start des KiTa-Zukunftsgesetzes und den damit verbundenen Herausforderungen für die Umsetzung vor Ort. Es werden Fragen zu Übergangsvereinbarungen, Betriebserlaubnissen und Fördermöglichkeiten für Kitas gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Träger von Kindertagesstätten, die Kommunen sowie die Eltern und Kinder, die die Einrichtungen nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Möglichkeit von Übergangsvereinbarungen zwischen Trägern und Kommunen, zur Anzahl der Kitas mit Betriebserlaubnis sowie zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten für den Ausbau von Kitas gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Übergangsvereinbarungen bis zur landesweiten Rahmenvereinbarung möglich sind. Die Anzahl der Kitas mit Betriebserlaubnis wird in einer Anlage aufgeschlüsselt. Zudem wird auf die Fördermittel für den Neu- und Ausbau von Kitas hingewiesen, die in den Jahren 2020 und 2021 bereitgestellt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der Umsetzung des KiTa-Zukunftsgesetzes und den damit verbundenen Herausforderungen. Die Landesregierung gibt an, dass Übergangsvereinbarungen möglich sind und nennt die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von rund 58 Millionen Euro für den Ausbau von Kitas.