❓ Dokument 18/807
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Helmut Martin zielt darauf ab, Informationen über die Betriebserlaubnis von Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach zu erhalten, insbesondere im Kontext des neuen KiTa-Gesetzes, das seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach sowie die dortigen Kinder und deren Eltern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Information der örtlichen Träger über die Beantragung von Betriebserlaubnissen, Fristen für Anträge, den Status der Kitas und die Anzahl der Kinder in den Einrichtungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums für Bildung zeigen, dass bis zum 1. Juli 2021 alle Anträge auf Betriebserlaubnis vorlagen und 59 von 68 Einrichtungen eine gültige Erlaubnis hatten. Bis zum 20. Juli 2021 hatten alle Einrichtungen eine gültige Betriebserlaubnis. Die Frist für die Antragstellung war der 30. Juni 2021.
⚡ Einordnung
Die Antworten verdeutlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kitas im Landkreis Bad Kreuznach und zeigen, dass die Landesregierung proaktiv über die neuen Anforderungen informiert hat. Dies ist wichtig für die Planung und den Betrieb der Kitas sowie für die Eltern, die auf die Betreuungsmöglichkeiten angewiesen sind.