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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Betriebserlaubnis von Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach nach KiTa-Gesetz

12. Juli 2021Dokument 18/807 · WP 18Rheinland-Pfalz
Dr. Helmut Martin
BetriebserlaubnisKindertagesstättenBad KreuznachKita-GesetzCorona-Maßnahmen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Helmut Martin befasst sich mit der Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach, insbesondere im Kontext des neuen KiTa-Gesetzes, das seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kindertagesstätten im Landkreis Bad Kreuznach sowie die dortigen Träger und die Kinder, die diese Einrichtungen besuchen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Information der örtlichen Träger über die Beantragung der Betriebserlaubnis, Fristen für Anträge und die Anzahl der Kitas mit gültigen Betriebserlaubnissen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass alle Anträge auf Betriebserlaubnis im Landkreis Bad Kreuznach zum Stichtag 1. Juli 2021 vorlagen. 59 von 68 Einrichtungen hatten eine gültige Betriebserlaubnis. Die Frist für die Beantragung wurde auf den 30. Juni 2021 festgelegt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass viele Einrichtungen keine Betriebserlaubnis nach den neuen Vorgaben haben. Die Landesregierung gibt an, dass bis zum 20. Juli 2021 alle landesgeförderten Einrichtungen im Kreis Bad Kreuznach eine gültige Betriebserlaubnis erhalten hatten.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/807, Wahlperiode 18, eingereicht 12. Juli 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.