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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Beurlaubung eines Staatssekretärs: Gründe und Vorteile für Dienstherrn und Beamten

13. Juli 2021Dokument 18/819 · WP 18Rheinland-Pfalz
Gordon Schnieder, Marcus Klein
BeurlaubungStaatssekretärLandeskrankenhausDienstherrUrlaubsverordnung

📋 Worum geht es?

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage wird die Beurlaubung eines Staatssekretärs für fünf Jahre thematisiert. Die Fragesteller möchten wissen, welche besonderen Gründe für diese Beurlaubung vorliegen und welche Vorteile sie für den Dienstherrn und den Beamten hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Staatssekretär, die Landesregierung sowie das Landeskrankenhaus Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, inwiefern die Beurlaubung als besonders begründet gilt, welche Vorteile sie für den Dienstherrn und den Beamten hat und ob von der Regelung zur Beibehaltung von Dienstbezügen Gebrauch gemacht wurde.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Beurlaubung im Interesse des Dienstherrn liegt und die Voraussetzungen der Urlaubsverordnung erfüllt sind. Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand war nicht angezeigt. Es wurde kein Gebrauch von der Regelung zur Beibehaltung von Dienstbezügen gemacht.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller sind Abgeordnete der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Die Antwort der Landesregierung wurde am 3. August 2021 gegeben. Es wird auf die Bedeutung einer kompetenten Führungskraft für das Landeskrankenhaus hingewiesen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/819, Wahlperiode 18, eingereicht 13. Juli 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.