❓ Dokument 18/820
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Beurlaubung eines Staatssekretärs im Kontext der Geschäftsführung des Landeskrankenhauses thematisiert. Es werden rechtliche und dienstliche Aspekte der Beurlaubung sowie deren Auswirkungen auf die Rückführung in das Amt behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Staatssekretär, die Landesregierung und das Landeskrankenhaus als Institution.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen, ob die Beurlaubung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird, welche öffentlichen Belange dies rechtfertigen und wie die Rückführung des Staatssekretärs nach der Beurlaubung geplant ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Staatskanzlei bestätigt, dass die Beurlaubung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird. Die öffentliche Belange und dienstlichen Interessen werden als Gründe für die Beurlaubung angeführt. Zudem wird die Möglichkeit der Rückführung des Staatssekretärs nach der Beurlaubung bejaht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort thematisieren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beurlaubung von Beamten und deren Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung. Dies könnte in der politischen Diskussion um die Transparenz und Rechtmäßigkeit von Beurlaubungen von Beamten von Bedeutung sein.