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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Beurlaubung des Staatssekretärs und Anerkennung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit

13. Juli 2021Dokument 18/820 · WP 18Rheinland-Pfalz
Gordon Schnieder, Marcus Klein
BeurlaubungStaatssekretärLandeskrankenhausÖffentliche BelangeRuhestand

📋 Worum geht es?

Die Antwort des Chefs der Staatskanzlei bezieht sich auf eine Kleine Anfrage zur Beurlaubung eines Staatssekretärs. Es wird erläutert, unter welchen Bedingungen eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt werden kann und welche öffentlichen Belange dabei eine Rolle spielen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Staatssekretär, die Landesregierung sowie die Mitarbeiter des Landeskrankenhauses.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob die Beurlaubung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zählt, welche öffentlichen Belange die Beurlaubung rechtfertigen, und ob eine Rückführung in das Amt nach Beendigung der Beurlaubung möglich ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass die Beurlaubung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird. Die Tätigkeit des Geschäftsführers des Landeskrankenhauses dient öffentlichen Belangen. Eine Rückführung in das Amt ist grundsätzlich möglich, die Ruhestandsversetzung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller, Gordon Schnieder und Marcus Klein von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, äußern Bedenken zur Beurlaubung des Staatssekretärs. Die Antwort der Landesregierung enthält klare Informationen zur Beurlaubung und deren rechtlichen Rahmenbedingungen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/820, Wahlperiode 18, eingereicht 13. Juli 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.