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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Dokument 18/836

22. Oktober 2026Dokument 18/836 · WP 18Rheinland-Pfalz
Anette Moesta, Peter Moskopp, Torsten Welling
ÖPNV-KonzeptZuweisungenLandkreiseLFAGMobilität

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten der CDU befasst sich mit der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Rheinland-Pfalz, insbesondere mit den Zuweisungen nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) für die Landkreise, die Teil des ÖPNV-Konzepts Nord sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landkreise in Rheinland-Pfalz, insbesondere der Landkreis Mayen-Koblenz, sowie die dortigen Kommunen, die auf Zuweisungen für die Umsetzung des ÖPNV-Konzepts angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, wann die Zuweisungen nach § 15 LFAG ausgezahlt werden, wie die Verzögerung zwischen Kostenentstehung und Auszahlung begründet wird, welche Mittel den Kommunen fehlen und wie die Landesregierung auf diese Situation reagieren plant.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Zuweisungen nach § 15 LFAG nicht zur Kostenerstattung für ÖPNV-Konzepte dienen. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 15. November. Die Landesregierung erkennt keine fehlenden Mittel für die Kommunen im Zusammenhang mit dem ÖPNV-Konzept Nord.

⚡ Einordnung

Die CDU-Fraktion hat die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung stellt klar, dass die Zuweisungen nicht für die ÖPNV-Konzepte gedacht sind und verweist auf die Regelungen des LFAG. Es wird keine unmittelbare Reaktion der Landesregierung auf die Situation als erforderlich erachtet.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/836, Wahlperiode 18

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.