❓ Dokument 18/836
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten der CDU befasst sich mit der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Rheinland-Pfalz, insbesondere mit den Zuweisungen nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) für die Landkreise, die Teil des ÖPNV-Konzepts Nord sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise in Rheinland-Pfalz, insbesondere der Landkreis Mayen-Koblenz, sowie die dortigen Kommunen, die auf Zuweisungen für die Umsetzung des ÖPNV-Konzepts angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wann die Zuweisungen nach § 15 LFAG ausgezahlt werden, wie die Verzögerung zwischen Kostenentstehung und Auszahlung begründet wird, welche Mittel den Kommunen fehlen und wie die Landesregierung auf diese Situation reagieren plant.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zuweisungen nach § 15 LFAG nicht zur Kostenerstattung für ÖPNV-Konzepte dienen. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 15. November. Die Landesregierung erkennt keine fehlenden Mittel für die Kommunen im Zusammenhang mit dem ÖPNV-Konzept Nord.
⚡ Einordnung
Die CDU-Fraktion hat die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung stellt klar, dass die Zuweisungen nicht für die ÖPNV-Konzepte gedacht sind und verweist auf die Regelungen des LFAG. Es wird keine unmittelbare Reaktion der Landesregierung auf die Situation als erforderlich erachtet.