❓ Betriebserlaubnis von Kitas im Landkreis Germersheim nach dem neuen KiTa-Gesetz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl befasst sich mit der Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes in Rheinland-Pfalz und den Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Kitas im Landkreis Germersheim.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kindertagesstätten im Landkreis Germersheim sowie die örtlichen Träger und die Kinder, die diese Einrichtungen besuchen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Information der örtlichen Träger über die Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis, Fristen, gültige und ungültige Betriebserlaubnisse sowie die Anzahl der Kinder in Kitas.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Antragstellung über das 'KiDz'-Portal seit Oktober 2020 möglich ist. Die Frist für die Beantragung wurde auf den 30. Juni 2021 festgelegt. Eine Nachfrist existiert nicht, und die Erteilung der neuen Betriebserlaubnis erfolgt zeitnah. Die Zahl der Kinder in Kitas zum Stichtag 1. März 2020 wird mit insgesamt 6.003 angegeben.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass zahlreiche Kitas im Landkreis Germersheim keine gültige Betriebserlaubnis haben. Die Landesregierung nennt konkrete Fristen und verweist auf die Möglichkeit, dass alte Betriebserlaubnisse fortbestehen, bis neue erteilt werden.