❓ Dokument 18/838
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf die Betriebserlaubnis von Kindertagesstätten im Landkreis Germersheim nach dem neuen KiTa-Gesetz, das am 1. Juli 2021 in Kraft trat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kindertagesstätten im Landkreis Germersheim sowie die örtlichen Träger und die Kinder, die diese Einrichtungen besuchen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Information der Träger über die Beantragung neuer Betriebserlaubnisse, Fristen, gültige und ungültige Erlaubnisse sowie Corona-Maßnahmen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Fragen beantwortet, unter anderem zur Frist für die Beantragung (30. Juni 2021) und zur Anzahl der Kinder in Kitas. Es gibt keine Nachfrist für die Beantragung, die alte Erlaubnis bleibt gültig, bis eine neue erteilt wird.
⚡ Einordnung
Die Antworten der Landesregierung verdeutlichen die Herausforderungen für Kitas im Landkreis Germersheim, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung neuer gesetzlicher Vorgaben und die Auswirkungen der Corona-Pandemie.