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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Einsatz eines Wildschweinköders mit Natriumnitrit in Rheinland-Pfalz

15. Juli 2021Dokument 18/840 · WP 18Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn
WildschweinköderNatriumnitritAfrikanische SchweinepestJagdgesetzTierschutz

📋 Worum geht es?

In dieser Anfrage wird der Einsatz eines in Australien entwickelten Wildschweinköders mit Natriumnitrit thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Plänen der Landesregierung bezüglich des Einsatzes dieses Köders in Rheinland-Pfalz und den bestehenden Regelungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Wildschweine, Jäger, die Landwirtschaft sowie die Landesregierung von Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst sechs zentrale Fragen, darunter die geplante Anwendung des Köders in Rheinland-Pfalz, bestehende Anwendungen in Deutschland, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Natriumnitrit und mögliche Alternativen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der Einsatz von Natriumnitrit in Giftködern zur Tötung von Wildschweinen in Rheinland-Pfalz nicht geplant ist. Zudem sind keine Anwendungen in anderen Bundesländern bekannt. Der Einsatz von Giftködern ist nach dem Landesjagdgesetz verboten, es gibt jedoch Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen. Derzeit sind keine fundierten Informationen über den australischen Köder vorhanden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat klargestellt, dass es in Rheinland-Pfalz keine Pläne für den Einsatz des Köders gibt und verweist auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Wildschweinen und Natriumnitrit.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/840, Wahlperiode 18, eingereicht 15. Juli 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.