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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Sachstand zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Maßnahmen der Landesregierung

19. Juli 2021Dokument 18/858 · WP 18Rheinland-Pfalz
Lars Rieger
FlutkatastropheWarnsystemSirenennetzHilfsmaßnahmenKatastrophenschutz

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Rieger (CDU) thematisiert die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, die am 15. Juli 2021 ihren Höhepunkt erreichte. Es wird nach den Warnungen des European Flood Awareness System (EFAS) und den Maßnahmen der Landesregierung gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Einwohner der von der Flutkatastrophe geschädigten Regionen in Rheinland-Pfalz, insbesondere die Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Trier-Saarburg sowie die Stadt Trier.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst sieben zentrale Fragen zur Warnung der Bevölkerung, den ergriffenen Maßnahmen, der Funktionsfähigkeit der Sirenen und den Hilfsprogrammen für nicht versicherte Personen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Warnungen vor Unwettern in der Zuständigkeit des Deutschen Wetterdienstes liegen. Es wurden Warnstufen ausgegeben, und die ADD hat Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen aktiviert. Die Anzahl der funktionsfähigen Sirenen in Rheinland-Pfalz beträgt 1.200, während 141 nicht funktionsfähig sind. Zudem wurden Soforthilfen für betroffene Haushalte und Unternehmen beschlossen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller stellen fest, dass die Warnung der Bevölkerung durch die kommunalen Aufgabenträger erfolgt. Die Landesregierung hat Soforthilfen bis zu 3.500 Euro für Haushalte und 5.000 Euro für Unternehmen bereitgestellt. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die Zuständigkeiten im Katastrophenschutz und die Maßnahmen zur Verbesserung der Warninfrastruktur.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/858, Wahlperiode 18, eingereicht 19. Juli 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.