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Rheinland-PfalzKleine AnfrageFreie Wähler

❓ Zustand und Nutzung der Notfall-Unterkünfte am Flughafen Zweibrücken

20. Juli 2021Dokument 18/861 · WP 18Rheinland-Pfalz
Helge Schwab
NotfallunterkünfteZweibrückenBundespolizeiFlutopferNutzung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage des Abgeordneten Helge Schwab bezieht sich auf die Notfall-Unterkunftskapazitäten am Flughafen in Zweibrücken, die 2016 errichtet wurden. Es wird nach dem aktuellen Zustand, der Nutzung und zukünftigen Plänen für diese Unterkünfte gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Menschen, die möglicherweise in den Notfallunterkünften untergebracht werden könnten, sowie die Bundespolizei als Eigentümer der Unterkünfte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Fragen der Anfrage sind: 1. Wie ist der aktuelle Zustand der Doppelhäuser? 2. Wofür werden diese derzeit genutzt? 3. Welche Nutzung ist künftig geplant? 4. Können diese Häuser für Flutopfer zur Verfügung gestellt werden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Doppelhäuser 2018 an die Bundespolizei übergeben wurden und keine Informationen über deren Zustand oder Nutzung vorliegen. Die Entscheidung über eine Nutzung als Notunterkunft für Flutopfer obliegt der Bundespolizei.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller fragen nach dem Zustand und der Nutzung der Notfallunterkünfte am Flughafen Zweibrücken. Die Landesregierung hat keine Informationen über die aktuelle oder zukünftige Nutzung der Häuser. Die Entscheidung über eine Nutzung als Notunterkunft liegt bei der Bundespolizei.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/861, Wahlperiode 18, eingereicht 20. Juli 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.