❓ Dokument 18/876
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Einhaltung des Denkmalschutzes am Koblenzer Hauptbahnhof thematisiert, insbesondere die Genehmigung und Gestaltung einer WC-Anlage auf dem Vorplatz. Es werden Bedenken der Unteren Denkmalschutzbehörde angesprochen und Fragen zur Verlagerung und Verkleidung der Anlage gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Koblenz, die Untere Denkmalschutzbehörde, die Direktion Landesdenkmalpflege sowie die Nutzer der WC-Anlage.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verlagerung der WC-Anlage, zur Anbringung einer Verkleidung, zu den Kosten der Maßnahmen und zu den Verantwortlichkeiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie der Generaldirektion Kulturelles Erbe gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass die Stadt Koblenz keine Verlagerung der WC-Anlage sieht und die Forderung nach einer Verkleidung nicht umsetzbar ist. Kosten für Verlagerung oder Verkleidung sind derzeit nicht bekannt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion war im Verfahren nicht beteiligt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten werfen Fragen zur Wahrung des Denkmalschutzes auf und zeigen, dass die Stadt Koblenz die Bedenken der Denkmalschutzbehörde nicht umsetzt, was möglicherweise zu Kontroversen über die Gestaltung öffentlicher Räume führen könnte.