❓ Dokument 18/899
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Einsatz der Bundespolizei gegen organisierte Schleusungskriminalität in Rheinland-Pfalz thematisiert. Es werden spezifische Fragen zu syrischen Staatsangehörigen gestellt, die ausreisepflichtig sind oder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind syrische Staatsangehörige in Rheinland-Pfalz, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, sowie die zuständigen Ausländerbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der syrischen Staatsangehörigen, die ausreisepflichtig sind, zu deren Asylanträgen in anderen EU-Staaten und zu strafrechtlichen Auffälligkeiten gestellt. Zudem wird nach dem Sachstand des Einsatzes der Bundespolizei gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass zum 30. Juni 2021 insgesamt 363 syrische Staatsangehörige in Rheinland-Pfalz vollziehbar ausreisepflichtig sind. Zudem wurden 97 Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten gestellt. Informationen zu den Einsätzen der Bundespolizei wurden nicht bereitgestellt, da diese in deren Verantwortung liegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung zeigen die Herausforderungen im Umgang mit Schleusungskriminalität und der Situation syrischer Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz auf. Die Kontroversen um die Maßnahmen der Bundespolizei und deren Auswirkungen auf die betroffenen Personen sind politisch relevant.