❓ Einsatz der Bundespolizei gegen Schleusungskriminalität und syrische Staatsangehörige in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird der Einsatz der Bundespolizei gegen eine mutmaßliche Schleuserbande thematisiert. Es werden Informationen zu syrischen Staatsangehörigen in Rheinland-Pfalz erfragt, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder strafrechtlich in Erscheinung traten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind syrische Staatsangehörige in Rheinland-Pfalz sowie die zuständigen Ausländerbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben zentrale Fragen zur Anzahl syrischer Staatsangehöriger, die ausreisepflichtig sind, zu Asylanträgen in anderen EU-Staaten, zu strafrechtlichen Auffälligkeiten und zu den Maßnahmen der Ausländerbehörden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass zum 30. Juni 2021 insgesamt 363 syrische Staatsangehörige in Rheinland-Pfalz vollziehbar ausreisepflichtig sind. 97 Übernahmeersuchen wurden im ersten Halbjahr 2021 an andere EU-Staaten gestellt. Die Antworten zu den weiteren Fragen sind eingeschränkt, da die Bundespolizei für den Einsatz verantwortlich ist und keine Stellungnahme dazu abgeben kann.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Matthias Lammert (CDU) eingereicht. Die Landesregierung gibt an, dass die Bundespolizei für den Einsatz am 14. Juli 2021 verantwortlich ist und keine detaillierten Informationen zu den Maßnahmen der Ausländerbehörden bereitgestellt werden können. Die Antwort enthält konkrete Zahlen zu syrischen Staatsangehörigen in Rheinland-Pfalz.