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Rheinland-PfalzKleine AnfrageFreie Wähler

❓ Berücksichtigung des Bundeswehrzentralkrankenhauses im Landeskrankenhausplan Rheinland-Pfalz

5. August 2021Dokument 18/934 · WP 18Rheinland-Pfalz
Stephan Wefelscheid
BundeswehrzentralkrankenhausKrankenhausplanungBettenanzahlVersorgungsvertragRheinland-Pfalz

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Berücksichtigung des Bundeswehrzentralkrankenhauses im Landeskrankenhausplan thematisiert. Der Abgeordnete fragt nach den Gründen für den Anstieg der vollstationären Bettenanzahl und der vertraglichen Grundlage für diese Ausweisung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Patientinnen und Patienten, die das Bundeswehrzentralkrankenhaus nutzen, sowie die Landesregierung und die Krankenkassen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden drei zentrale Fragen gestellt: 1. Warum ist die Bettenanzahl des Bundeswehrzentralkrankenhauses im Vergleich von 2010 zu 2019 gestiegen? 2. Auf welcher vertraglichen Grundlage muss das Krankenhaus die Betten bereitstellen? 3. Wie werden die Betten in der Bedarfsplanung berücksichtigt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Bettenanzahl auf einer einheitlichen Methodologie beruht und die 256 Betten als bedarfsnotwendig angesehen werden. Es besteht keine vertragliche Grundlage für die 256 Betten, außer den bestehenden Verträgen über 125 Betten und 30 Betten für Herzchirurgie. Die Bedarfsplanung berücksichtigt die tatsächlich genutzten Betten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion FREIE WÄHLER eingereicht. Die Landesregierung bestätigt, dass die Bettenanzahl auf Bedarfsprognosen basiert und keine vertragliche Grundlage für die 256 Betten existiert. Die Daten des Bundeswehrzentralkrankenhauses flossen in die Analysen des Krankenhausplans ein.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/934, Wahlperiode 18, eingereicht 5. August 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.