❓ Dokument 18/934
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Wefelscheid zielt darauf ab, die Gründe für die Erhöhung der vollstationären Bettenanzahl des Bundeswehrzentralkrankenhauses im neuen Krankenhausplan zu klären. Es werden spezifische Fragen zur vertraglichen Grundlage und zur Berücksichtigung in der Bedarfsplanung gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Bundeswehrzentralkrankenhaus, die Landesregierung von Rheinland-Pfalz sowie die zivilen Patientinnen und Patienten in der Region Mittelrhein-Westerwald.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Erhöhung der Bettenanzahl, zur vertraglichen Grundlage für die Bereitstellung der Betten und zur Berücksichtigung in der Bedarfsplanung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit erklärt, dass die Erhöhung der Bettenanzahl auf einer einheitlichen Methodologie basiert. Es gibt keinen speziellen Vertrag für die 256 Betten, die im Krankenhausplan ausgewiesen sind. Die Bedarfsplanung berücksichtigt die tatsächlich belegten Betten der zivilen Patienten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort zeigen die Wichtigkeit der Krankenhausplanung für die medizinische Versorgung in der Region. Die Erhöhung der Bettenanzahl könnte sowohl positive als auch negative Reaktionen hervorrufen, insbesondere in Bezug auf die Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen.