❓ Teilzeitbeschäftigung im Polizeivollzugsdienst Rheinland-Pfalz: Anträge und Modelle der letzten fünf Jahre
📋 Worum geht es?
Die Anfrage des Abgeordneten Thomas Barth (CDU) zielt darauf ab, Informationen über die Teilzeitbeschäftigung im Polizeivollzugsdienst zu erhalten. Es werden spezifische Fragen zu den Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Blockmodells gestellt, die in den letzten fünf Jahren eingereicht wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Landes Polizeivollzugsdienst sowie die entsprechenden Dienststellen in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der gestellten Teilzeitanträge, deren Dauer, den Gründen für die Anträge sowie deren Genehmigung oder Ablehnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Zeitraum von Juli 2016 bis Juni 2021 insgesamt 20 Teilzeitanträge gestellt wurden, die alle genehmigt wurden. Es wurden keine Anträge abgelehnt, und es gab keine Anträge, die mit der Aufnahme oder Beendigung eines Hochschulstudiums begründet wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern eine transparente Darstellung der Entscheidungspraxis bezüglich Teilzeitanträgen im Polizeivollzugsdienst. Die Landesregierung hat alle Anträge genehmigt, was auf eine positive Entscheidungspraxis hinweist.