❓ Dokument 18/956
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Landesregierung zu den Plänen für den Neubau eines REWE-Markts in Elkenroth befragt. Die Abgeordneten thematisieren die Herausforderungen der Nahversorgung und die Genehmigungspraxis im Kontext des Landesentwicklungsprogramms.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Einwohner der Ortsgemeinde Elkenroth sowie die Nachbargemeinden, insbesondere Gebhardshain.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen, wie die Landesregierung die Pläne für den neuen Markt bewertet, insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem LEP IV und den Auswirkungen auf benachbarte zentrale Orte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung stellt fest, dass die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in Elkenroth aufgrund der Einwohnerzahl und der städtebaulichen Integration nicht zulässig ist. Es wird keine Unterversorgung festgestellt, und die Nahversorgung ist durch das aktuelle LEP IV gesichert.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung zeigt eine restriktive Genehmigungspraxis für großflächige Einzelhandelsbetriebe in nicht zentralen Orten. Dies könnte die Nahversorgung in ländlichen Gebieten beeinflussen und wird von den Abgeordneten kritisch betrachtet.