❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4182: Beweismittelcloud
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der deutschen Beweismittelcloud und den Plänen der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Umsetzung und den damit verbundenen Herausforderungen. Es werden Fragen zur Einschätzung des Zeitrahmens, zur Entwicklung einer Landeslösung und zur Speicherung von verfahrensrelevanten Daten gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Schleswig-Holstein, die Polizei, die Justiz sowie die Bürger, die in rechtliche Verfahren involviert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einschätzung des Zeitrahmens für die Beweismittelcloud, zur Planung einer Landeslösung, zur maximalen Speichergröße von E-Akten und zu Verfahren zur sicheren Speicherung von Daten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält den Zeitrahmen für die Beweismittelcloud für realistisch. Es sind Pläne für eine landesweite Beweismittelumgebung in Entwicklung. Aktuell gibt es keine Größenbeschränkung für elektronische Strafakten, jedoch eine Übermittlungsbeschränkung von 200 MB. Sicherheitskopien werden bei digitalen Asservaten angefertigt.