❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4227: Strukturen von Bingo! Die Umweltlotterie
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, welche Organisationen in Schleswig-Holstein für die Vergabe der Mittel aus der Umweltlotterie Bingo! zuständig sind und wie diese rechtlich organisiert sind. Zudem wird die Aufsicht über die Förderentscheidungen thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Organisationen, die Fördermittel aus der Umweltlotterie erhalten, sowie die Landesregierung und die Bürger von Schleswig-Holstein, die von Umweltprojekten profitieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Organisation der Vergabestellen, zu den Aufsichtsfunktionen und zur Bindung der Satzung des Vergaberats aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung beschreibt, dass die Vergabe der Mittel über das Finanzministerium erfolgt und dass die Abgabe für Natur- und Umweltschutz verwendet wird. Es wird erklärt, dass die Satzung der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung nicht bindend ist und dass die Geschäftsführung der Geschäftsstelle die Verwaltungsaufgaben übernimmt.