❓ Dokument 20/4233
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Rechtsauslegung zur Gülleausbringung auf gefrorenem Boden thematisiert. Die Abgeordneten fragen nach den Diskussionen zwischen den Ministerien und den jeweiligen Positionen zur neuen Auslegung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Landwirte, die Düngemittel auf gefrorenem Boden ausbringen wollen, sowie die Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur genauen Erörterung der Rechtsauslegung zwischen den Ministerien sowie zu den vertretenen Positionen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in Gesprächen im Januar 2026 festgestellt, dass die Ausbringung von Düngemitteln auf gefrorenem Boden untersagt ist. Das Ministerium für Landwirtschaft vertritt die Auffassung, dass kurzfristig überfrorene Böden nicht als gefroren im Sinne der Verordnung gelten sollten, während das Ministerium für Umwelt diese Auslegung kritisch sieht.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über die Rechtsauslegung zur Gülleausbringung auf gefrorenem Boden ist politisch relevant, da sie die landwirtschaftliche Praxis und die Einhaltung von Umweltvorschriften betrifft. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zwischen den Ministerien, was zu möglichen Konflikten in der Umsetzung führen könnte.