📊 Dokument 20/4239
📋 Worum geht es?
Der Bericht des Finanzausschusses behandelt den Antrag des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2023. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, dem Landesrechnungshof Entlastung zu erteilen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein sowie die Finanzverwaltung des Landes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, dem Landesrechnungshof gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen.
🔎 Kernergebnisse
Der Finanzausschuss hat den Antrag behandelt und empfiehlt einstimmig die Entlastung des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023.
⚡ Einordnung
Die Empfehlung des Finanzausschusses könnte die finanzielle Transparenz und das Vertrauen in die Arbeit des Landesrechnungshofs stärken. Es gibt keine Hinweise auf Widerstand oder Kritik an dieser Empfehlung.