❓ Dokument 20/4258
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Idee der Stadt Bad Segeberg thematisiert, standardmäßige Ampelmännchen durch Karl-May-Motive zu ersetzen. Es wird erörtert, wie die Landesregierung diese Idee bewertet und welche rechtlichen Grundlagen für die Genehmigung solcher Sondermotive bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Bad Segeberg, die Landesregierung von Schleswig-Holstein sowie die Bürger, die die Fußgängerampeln nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bewertung der Idee von Karl-May-Motiven an Fußgängerampeln, zur rechtlichen Grundlage für Genehmigungen und zum Verfahren der Antragstellung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung zeigt Verständnis für ortsbezogene Ampelfiguren, hat jedoch noch keinen Antrag von Bad Segeberg erhalten. Eine vollständige Auflistung früherer Anträge ist nicht möglich, da viele Informationen nur bis zu fünf Jahre aufbewahrt werden. Es werden einige bekannte Anträge aus den letzten zehn Jahren genannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Verkehrssicherheit und zur Förderung des Stadtmarketings auf. Die Entscheidung über die Genehmigung von Sondermotiven liegt im Ermessen der Landesregierung, was zu unterschiedlichen Meinungen über die Angemessenheit solcher Maßnahmen führen kann.