Zurück zur Übersicht
Schleswig-HolsteinAntragFDP

📝 Dokument 20/4269

19. März 2026Dokument 20/4269 · WP 20Schleswig-Holstein
Anne Riecke
SchwangerschaftsabbruchBundesratsinitiativeStrafgesetzbuchBeratungspflichtRechtsordnung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag der FDP zielt darauf ab, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu überarbeiten. Insbesondere wird gefordert, dass Abbrüche bis zur zwölften Woche unter Beibehaltung der Beratungspflicht rechtmäßig sein sollen, während spätere Abbrüche ohne besondere Indikation rechtswidrig bleiben sollen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind schwangere Frauen, medizinische Fachkräfte sowie Institutionen, die mit Schwangerschaftskonflikten und deren rechtlicher Regelung befasst sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, eine Bundesratsinitiative einzubringen, die die Überarbeitung des § 218 StGB und weiterer Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zum Ziel hat. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll entfallen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält konkrete Forderungen zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften, um die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu modernisieren und zu vereinheitlichen.

⚡ Einordnung

Der Antrag könnte auf politischer Ebene auf Widerstand stoßen, insbesondere von konservativen Parteien, die an den bestehenden Regelungen festhalten möchten. Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch ist in der Gesellschaft stark umstritten und hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von Frauen.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4269, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.