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Schleswig-HolsteinAntragSPD

📝 Dokument 20/4282

25. März 2026Dokument 20/4282 · WP 20Schleswig-Holstein
Birte Pauls
psychotherapeutische VersorgungGesundheitsversorgungVergütungLandesregierungWartezeiten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag thematisiert die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein. Er hebt hervor, dass diese Versorgung entscheidend für die psychische Gesundheit der Bevölkerung ist und fordert Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für Psychotherapeuten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Psychotherapeuten, Patienten, die auf psychotherapeutische Leistungen angewiesen sind, sowie die allgemeine Bevölkerung in Schleswig-Holstein.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass die Landesregierung auf Bundesebene Initiativen ergreift, um die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zu verbessern und Honorarkürzungen zu verhindern.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält die Feststellung, dass die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt werden soll, was zu einer effektiven Honorarminderung führt. Die Fraktion der SPD argumentiert, dass dies die Existenz vieler Praxen gefährden könnte.

⚡ Einordnung

Der Antrag steht im Kontext einer steigenden Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen und langen Wartezeiten für Patienten. Die SPD kritisiert die geplanten Honorarkürzungen und fordert ein Umdenken, um die psychotherapeutische Versorgung zu sichern.

Quelle: Schleswig-Holstein, Dokument 20/4282, Wahlperiode 20

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.