📝 LISr02 - Antrag Drs 20/4282: Psychotherapeutische Versorgung nicht gefährden
📋 Worum geht es?
Der Antrag thematisiert die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Schleswig-Holstein. Er hebt hervor, dass diese Versorgung entscheidend für die psychische Gesundheit der Bevölkerung ist und fordert Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für Psychotherapeuten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Psychotherapeuten, Patienten, die auf psychotherapeutische Leistungen angewiesen sind, sowie die allgemeine Bevölkerung in Schleswig-Holstein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Landesregierung auf Bundesebene Initiativen ergreift, um die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zu verbessern und Honorarkürzungen zu verhindern.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält die Feststellung, dass die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt werden soll, was zu einer effektiven Honorarminderung führt. Die Fraktion der SPD argumentiert, dass dies die Existenz vieler Praxen gefährden könnte.