❓ Dokument 20/4411
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, an welchen Orten in Schleswig-Holstein Schulabschlüsse nachgeholt werden können und welche Angebote es dafür gibt. Es werden sowohl allgemeine als auch berufsbildende Schulen betrachtet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, die Schulabschlüsse nachholen möchten, sowie Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Abendgymnasien und berufsbildende Schulen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wo und unter welchen Bedingungen Schulabschlüsse (ESA, MSA, Abitur) nachgeholt werden können und welche Unterstützungsmöglichkeiten existieren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass Schulabschlüsse in allen Kreisen nachgeholt werden können. Es gibt spezielle Angebote an Volkshochschulen und Abendgymnasien. Für Externenprüfungen fallen in der Regel keine Gebühren an, jedoch können Kosten für Vorbereitungskurse an Volkshochschulen variieren. Es werden auch Unterstützungsmöglichkeiten wie Schüler-BAföG und Bildungsgutscheine erwähnt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Bildungsangebote für Menschen ohne Schulabschluss thematisiert. Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Förderung dieser Angebote könnte die Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein positiv beeinflussen.