❓ LISr02 - Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4426: Bearbeitung von Antrags- und Feststellungsverfahren im Bereich des Schwer-behindertenrechts durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Ge-sundheit (LASG)
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, welche Antrags- und Feststellungsverfahren im Bereich des Schwerbehindertenrechts durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) bearbeitet werden. Zudem wird die Entwicklung der Antragszahlen und Bearbeitungszeiten seit 2022 thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, Antragsteller im Bereich des Schwerbehindertenrechts sowie die Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche Verfahren bearbeitet werden, wie sich die Antragszahlen entwickelt haben und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitungsdauer ergriffen wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das LASG bearbeitet Anträge zur Feststellung von Behinderungen und zur Anerkennung von Assistenzhunden. Die Antragszahlen sind seit 2021 gestiegen, und es wurden Maßnahmen zur Personalverstärkung und Prozessoptimierung ergriffen. Die Bearbeitungszeiten variieren und sind teilweise durch externe Faktoren beeinflusst.